Abfall

ALLGEMEIN
Rund um den Abfall informiert die Website des AWB Landkreis Ahrweiler: www.awb-ahrweiler.de
Abfallkalender
Abfallkalender Kempenich 2020.pdf
Abfallkalender Engeln 2020.pdf
Grünschnitt
Sammelplatz für Grünschnitt, Laub, Ast- und Strauchschnitt in Kempenich
Auf dem Gemeindegrundstück am Salzlager des Landesbetriebs Mobilität an der B 412 befindet sich ein Sammelplatz für Grünschnitt, Laub-, Ast- und Strauchschnitt.Die Einwohner aus den Ortsgemeinden Kempenich und Spessart können dort ihren Grünschnitt in den Monaten April bis November kostenlos entsorgen.
Der Sammelplatz ist an folgenden Tagen geöffnet:
In der Regel jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie zusätzlich jeden 2. Samstag im Monat von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Die genauen Tage können Sie der nachfolgenden Liste entnehmen.
Voraussichtlich öffnet der Platz wieder am 08. Mai.
Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten! Bei der Anlieferung ist unbedingt die Nutzungsordnung zu beachten! Die Termine und die Benutzungsordnung werden auf der Homepage der Ortsgemeinde Kempenich und an der Einfahrt zur Grünschnittsammelstelle veröffentlicht.
Grünschnittsammlung
Der Grünschnitt ist soweit möglich in den bereitgestellten Sammelcontainer zu verbringen. Dabei ist die folgende Benutzungsordnung zu beachten.
Benutzungsordnung
Die Grünschnittsammlung kann von den Bürgerinnen und BürgernDie Grünschnittsammlung kann von den Bürgerinnen und Bürgernder Ortsgemeinde Kempenich und Spessart unter den folgendenBedingungen benutzt werden:
1. Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der beidenGemeinden gestattet.
2. Gewerbebetriebe sind von der Nutzung der Grünschnittsammlunggrundsätzlich ausgeschlossen.
3. Angenommen werden nur Laub, Rasen-, Ast- und Strauchschnitt,aber keine Garten- oder Bioabfälle bzw. sonstigeAbfälle.
4. Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke und Kartons)abzugeben.
5. Das Astwerk darf eine Länge von 1,50 m und einen Durchmesser von 15 cm nicht überschreiten.
6. Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
7. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Die Anlieferung anderer Materialien als Laub, Rasen-, Ast- undStrauchschnitt ist rechtswidrig.
9. Ansprechpartner ist der/die Ortsbürgermeister/in.Gemeindeverwaltung Kempenich